Die Praxis
Gemäß der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (§ 5 Abs. 3, Anlage 4) gibt es genaue Vorschriften, was die Anzahl der Theorie- und Praxisstunden betrifft.
Das heißt nachdem du gelernt hast das Auto sicher durch die Straßen der Stadt zu bringen, gehen wir zusammen über in die Sonderfahrten, das heißt für dich:
- 5x 45 min. Überlandfahrt
- 4x 45 min. Autobahn und
- 3x 45 min. Nachtfahrt